Liquidationswertverfahren
Liquidationswertverfahren
Das Liquidationswertverfahren ist eine Sondervariante des Ertragswertverfahrens und wird dann angewendet, wenn der Ertragsanteil aus den baulichen Anlagen negativ wird, also eine unwirtschaftliche Nutzung der Liegenschaft vorliegt.
Damit läge der Verkehrswert unter dem Bodenwert, da die Verzinsung des Bodenwertanteiles nicht mehr erreicht wird.
In einem solchen Fall, ist folgendermaßen vorzugehen.
Die Gebäulichkeiten entfernen und das Grundstück neu bebauen
Das Grundstück ist fiktiv freizuräumen. Das heißt:
die Freilegungskosten sind empirisch zu ermitteln und vom unbelasteten Bodenwert abzuziehen.
Unter Umständen ist hier noch auf einen anderen Stichtag abzuzinsen.
zusammenfassung
➕ | Bodenwert unbelastet berechnen |
➖ | Freilegungskosten abziehen |
➖ | U.U. Abzinsung der Freilegungskosten auf späteren Stichtag |
Die baulichen Anlagen modernisieren oder sanieren, u.U. durch Kernsanierung
Es sind die Modernisierungskosten zu ermitteln und diese vom Ertragswert unter Ansatz marktüblicher Mieten abzuziehen
zusammenfassung
➕ | Ertragswert des fiktiv sanierten Gebäudes ermitteln |
➖ | Sanierungskosten berechnen und abziehen |
➖ | U.U. Abzinsung der Freilegungskosten auf späteren Stichtag |